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Aufgehoben: Keine 3G-Nachweispflicht mehr in der Physiotherapie

Durch die niedersächsische Landesregierung ist die 3-G-Nachweispflicht für medizinische Behandlungen wieder aufgehoben worden. Alle Behandlungen, die auf Grundlage einer ärtzlichen Verordnung bei uns durchgührt werden sowie auch Selbstzahlerleistungen, die über den Heilpraktiker für Physiotherapie erbracht werden, können ohne den Nachweis von Tests oder Impfbescheinigungen durchgeführt werden.

Alle weiteren Hygiene-Maßnahmen, wie die Maskenpflicht, bleiben bestehen.

 

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